Dortmund, 22.11.2011. Das Internetunternehmen
Yahoo verstößt mit seinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden möglicherweise
gegen geltendes Recht. Die Voraussetzungen für eine Abmahnung seien
aus Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegeben, sagte
Referentin Carola Elbrecht auf Anfrage der Dortmunder Agentur
Gestaltmanufaktur. Stein des Anstoßes ist eine Klausel, wonach die Nutzer
bestimmter Yahoo-Dienste dafür „verantwortlich“ sein sollen, ihre
Kommunikationspartner darüber „zu informieren“, dass das Unternehmen den kompletten
Datenaustausch auswertet – unter anderem zu Werbezwecken. Die für Yahoo
zuständige Datenschutzaufsicht beleuchtet den Fall.
„Bevor du mir weitere Nachrichten
schreibst, muss ich dich auf etwas hinweisen ...“ Mit einer einleitenden Mitteilung
wie dieser müssten einige Yahoo-Kunden ihre Freunde und Bekannten offenbar aufklären, um den „Besonderen Geschäftsbedingungen“
(BesGB) gerecht zu werden. Betroffen sind Nutzer der neuesten Version des Dienstes
Yahoo-Mail, den das Unternehmen seit Juni dieses Jahres anbietet, sowie des
Chat-Programms Yahoo-Messenger.
Um Zugriff auf diese Anwendungen zu erhalten,
ist vorab die einmalige Zustimmung zu den BesGB erforderlich. Damit gestattet
der Kunde Yahoo, „mittels automatischer Systeme“ alle Kommunikationsinhalte,
die von seinem Account gesendet und empfangen werden, „zu scannen und zu
analysieren“. Das mache Yahoo, „insbesondere um Ihnen für Sie relevante
Produktinformationen und Inhalte zur Verfügung zu stellen, an Ihre Interessen
angepasste Werbung anzubieten und abzugleichen und einen besseren Schutz vor
Spam, schädlichen Computerprogrammen (Malware) und Missbrauch Ihres Accounts
bereitstellen zu können“. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, sei
es dem Nutzer „nicht gestattet, diese Funktionalität abzustellen“.
Daraufhin folgt der Satz,
den Verbraucherschützerin Elbrecht als „absoluten Humbug“ bezeichnet und der „rechtlich
unhaltbar“ sei: „Indem Sie der Geltung dieser BesGB zustimmen, sind Sie dafür
verantwortlich, Personen, mit denen Sie kommunizieren und die nicht die Dienste
von Yahoo nutzen, über diese Funktionalität zu informieren.“
Ausschließlich zur privaten Nutzung
Wie genau das praktisch
ablaufen soll, dafür hat Yahoo kein Patentrezept parat, wie aus der
ausweichenden Stellungnahme des Unternehmens hervorgeht: „Unsere Nutzer können
selbst entscheiden, wie sie ihre Kommunikationspartner informieren möchten.“ Wie
aber soll – am Beispiel Mail – ein Yahoo-Nutzer einen Kommunikationspartner
informieren, von dem vorab gar nicht zu erwarten ist, dass er Kontakt aufnehmen
wird? Hier fällt die Antwort von Yahoo fantasievoller aus: Der neue
Mail-Dienst stehe in Deutschland ausschließlich zur privaten Nutzung zur Verfügung
und dürfe gemäß Geschäftsbedingungen nicht für geschäftliche Zwecke genutzt
werden. „Angesichts dessen gehen wir davon aus, dass es nicht sehr häufig
vorkommen wird, dass Nutzer E-Mails von unbekannten Kommunikationspartnern
erhalten.“ Im Übrigen könnten die Nutzer natürlich auch „nachträglich
informieren“. Rechtlich bedenklich sei das jedenfalls nicht – Yahoo halte es im
Sinne der Transparenz schlichtweg für „sinnvoll, unsere Nutzer darum zu bitten,
deren Kommunikationspartner über die Scan- und Analysefunktionalität zu
informieren“.
Verbraucherschützerin
Elbrecht kontert: „An dieser Stelle macht es sich Yahoo ein wenig zu einfach.“ Schließlich
sei es das Unternehmen, das die Daten auch von Nicht-Kunden nutze. Damit liege
die Verantwortung beim Unternehmen. Das gelte umso mehr, weil die Yahoo-Kunden überhaupt
nicht in die Nutzung der Fremddaten durch Yahoo rechtswirksam einwilligen könnten.
„Eine bloße Information würde ohnehin nicht ausreichen, hier bedarf es ganz
klar einer Einwilligung.“
Auch das Bayerische
Landesamt für Datenschutzaufsicht, zuständig für Yahoo Deutschland mit Sitz in
München, interessiert sich inzwischen für die Geschäftsbedingungen des
Unternehmens und beschäftigt sich mit dem Sachverhalt. Dieser werde zurzeit
geprüft, sagte Amtspräsident Thomas Kranig auf Anfrage der Gestaltmanufaktur. (mil)